Hinweis: Diese Lesefassung dient nur der Orientierung. Verbindlich ist der AGB‑Text weiter unten.
Auftraggeber: Vertragspartner von dp-go, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
Leistungen: Sämtliche von dp-go angebotenen Dienstleistungen gemäß Ziff. 2.1.
Dritttools: Von Dritten bereitgestellte Software/Plattformen (z. B. CRM, Automatisierung, Ads‑Plattformen).
Textform/Schriftform: Sofern nicht ausdrücklich „Schriftform“ vereinbart ist, genügt „Textform“ (E‑Mail, Messenger) i.S.d. § 126b BGB.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, dp-go stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Leistungsbild. dp-go bietet Unternehmern umfassende Leistungen zur digitalen Unternehmensentwicklung, insbesondere:
2.2 Konkretisierung. Inhalte/Ziele ergeben sich aus dem Angebot; dp-go bleibt die methodische Ausgestaltung nach § 315 BGB vorbehalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2.3 Vertragsschluss. Durch Annahme des Angebots in Schrift‑ oder Textform oder durch Bestätigung/Rechnungsstellung. Bei fernmündlichem Abschluss kann zur Dokumentation aufgezeichnet werden.
2.4 Änderungen/Ergänzungen. Abweichungen bedürfen mindestens Textform. Schweigen oder bloße Tätigkeitsaufnahme gelten nicht als Zustimmung.
2.5 Termine/Ziele. Nur verbindlich bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.
3.1 Mitwirkung. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen/Materialien rechtzeitig bereit und nutzt die von dp-go benannten Tools/Plattformen. Unterbleibt notwendige Mitwirkung, kann dp-go Leistungen bis zur Nachholung zurückhalten; Mehrkosten/Verzögerungen trägt der Auftraggeber.
3.2 Dritttools. Lizenz‑/Nutzungskosten für Standard‑ und Zusatzfunktionen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart; dies gilt auch für Tools von Anbietern außerhalb EU/EWR.
3.3 Einweisung. Bei Bedarf erhält der Auftraggeber eine Einweisung.
3.4 Subunternehmer. dp-go ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen; dp-go bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Respektvoller/sachlicher Umgang ist verpflichtend. Bei schuldhaftem Verstoß kann dp-go nach Abmahnung Zugänge temporär oder dauerhaft sperren; Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
5.1 Personengebundene Zugänge. Weitergabe an Dritte ist untersagt.
5.2 Vertragsstrafe (Account‑Sharing). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist dp-go zur Sperre berechtigt und kann eine angemessene Vertragsstrafe verlangen (Richtwert: 1.000–100.000 € je Verstoß; Höhe nach billigem Ermessen, gerichtlicher Überprüfung zugänglich).
5.3 Vertraulichkeit. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
6.1 Schutzrechte. Unterlagen/Plattforminhalte/Schulungsmaterial von dp-go dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verbreitet noch veröffentlicht werden.
6.2 Sanktionen. Bei schuldhaftem Verstoß: fristlose Kündigung, Zugangsentzug und angemessene Vertragsstrafe (Richtwert: 2.500–250.000 € je Verstoß; Höhe nach billigem Ermessen, gerichtlicher Überprüfung zugänglich). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Regelungen erfolgen in separater Zusatzvereinbarung (hat Vorrang). Für die Abrechnung erforderliche Unterlagen sind offen zu legen; [dp-go kann Einsicht in prüfungsrelevante Belege nehmen]. Vertraulichkeit ist gewahrt.
Vorkasse (SEPA‑Lastschrift oder Überweisung), sofern nicht anders vereinbart. Fälligkeit gemäß Angebot/Rechnung. Bei Verzug: gesetzliche Zinsen, angemessene Mahnkosten, Zurückbehaltung weiterer Leistungen. [Ratenzahlung nur in Textform vereinbar.] Der Auftraggeber stellt bei Lastschrift ein gültiges SEPA‑Mandat bereit.
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Ordentliche Kündigung während vereinbarter Laufzeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Auftragswert. Keine Haftung für entgangenen Gewinn/mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt: Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Produkthaftung. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte/Materialien haftet dieser; er stellt dp-go von Ansprüchen Dritter frei. Für Sperrungen/Einschränkungen durch Drittanbieter – insbesondere außerhalb EU/EWR – haftet dp-go nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
11.1 Grundsätze. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung; Details in der separaten Datenschutzerklärung von dp-go.
11.2 Kontaktaufnahme. Widerrufliche Einwilligung in Kontakt per E‑Mail/Telefon/Messenger. Widerspruch jederzeit per E‑Mail möglich.
11.3 Auftragsverarbeitung. Soweit dp-go i.S.v. Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Textform/Schriftform.
11.4 Drittlandübermittlung. Beim Einsatz von Dritttools außerhalb EU/EWR können Datenübermittlungen erfolgen. Soweit erforderlich, werden geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln/Art. 46 DSGVO) vereinbart; der Auftraggeber wird hierüber informiert und erklärt sich mit der Nutzung solcher Tools einverstanden.
11.5 Rechenschaft/Transparenz. Der Auftraggeber wirkt an erforderlichen Informationspflichten mit (z. B. Datenschutzhinweise gegenüber eigenen Endkunden/Nutzern).
Arbeitsergebnisse bleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – geistiges Eigentum von dp-go. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Marken/Logos/Know‑how verbleiben bei dp-go. Rechteübertragungen bedürfen ausdrücklicher Schriftform.
dp-go darf den Auftraggeber als Referenz in allen Medien nennen und zu diesem Zweck dessen Wort-/Bildmarken nutzen; der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
Erfüllungsort ist Wetter (Ruhr). Es gilt deutsches Recht; UN‑Kaufrecht ausgeschlossen. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Wetter (Ruhr). Vertragssprache: Deutsch.
Änderungen dieser AGB, Preise und Leistungen werden mit einer Frist von 4 Wochen in Textform angekündigt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen der Frist widerspricht (Hinweis auf Widerspruchsrecht). Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Kein Widerrufsrecht, da ausschließlich B2B.
Copyright © 2020 dp-go Marketing
Hinweis: Unsere Angebote und Inhalte richten sich ausdrücklich nur an Gewerbetreibende und Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
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